Informationen über faroo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB faroo

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Nutzung der auf der Webseite www.faroo.ch angebotenen Dienstleistungen.

 

1.           Einleitung

1.1            Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Faroo GmbH, Bruchstrasse 7, 6003 Luzern, Schweiz (nachfolgend „Faroo” oder „Plattformbetreiber") sowie die von diesen AGB als verbindlich erklärten, neben der AGB festgehaltenen Bestimmungen.

1.2            Der Nutzer bestätigt diese AGB jedes Mal neu, wenn er sich auf der Plattform einloggt. Faroo behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf Faroo zu veröffentlichen. Wesentliche Änderungen werden den Nutzern zudem innert angemessener Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

 

2.           Nutzungsmöglichkeiten

2.1             Faroo stellt seine Plattform seinen angemeldeten Nutzern auf Zusehen hin als Vermittlungsplattform für das Anbieten und Mieten von Werkzeugen, Tools und Baumaschinen zur Verfügung. Der Einfachheit halber bezeichnen die vorliegenden AGB den Anbieter eines Gegenstandes jeweils als „Vermieter” oder „Anbieter” und den Inanspruchnehmer als „Mieter” (gemeinsam: „Faroo-Nutzer”), die Dienstleistung als „Miete” oder „Kurzzeitmiete», die über die Vermittlungsplattform stattfindende Reservierung inklusive Bezahlung des Mietzinses für die Nutzung als „Buchung” und den mit der Buchung zwischen Vermieter und Mieter entstehenden befristeten Vertrag als „Mietvertrag” oder „Kurzzeitmietvertag”.

2.2            Diese internetbasierte Vermittlungsplattform bietet den Nutzern die Möglichkeit Mietobjekte (insbesondere Werkzeuge, Tools, Baumaschinen) zur Vermietung anzubieten bzw. direkt über die Plattform - durch Buchung eines Mietobjekts - einen (Kurzzeit-)Mietvertrag abzuschliessen.

2.3            Beim Mietobjekt handelt es sich um eine bewegliche Sache. Zum Mietobjekt gehört sämtliches Zubehör, das der Vermieter bei der Angebotsbeschreibung aufführt und dessen Nutzung den (Miet-)Vertragsbestimmungen unterliegt.

2.4            Die Plattform steht natürlichen und juristischen Personen (B2B) zur Verfügung. Der Vermieter kann einen oder mehrere Mietobjekte über die Plattform anbieten. Sowohl nicht-eingeloggte Gast-Nutzer als auch eingeloggte Mieter können die Daten über die Vermieter und gewünschten Mietobjekte (Beschreibung des Objektes, Standort, Nutzungs- bzw. Aktivitätsmöglichkeiten, Inventar, Verfügbarkeiten, Kosten, etc.) erhalten. Nur registrierte und eingeloggte Nutzer/Mieter können direkt über die Plattform das gewünschte Mietobjekt buchen und damit einen befristeten Mietvertrag (Kurzzeitmietvertrag) abschliessen.

2.5             Auf der Vermittlungsplattform können die Nutzer untereinander bzw. die Vermieter und die Mieter eigenverantwortlich befristete Mietverträge abschliessen. Aus solchen Verträgen verpflichtet und berechtigt sind einzig der Vermieter und der Mieter. Die Erfüllung des Vertrags liegt in der ausschliesslichen Verantwortung von Vermieter und Mieter. Der Plattformbetreiber Faroo ist nur Vermittlerin der Mietobjekte.

3.           Nutzung der Plattform

3.1            Der (Nutzungs-)Vertrag zwischen dem Plattformbetreiber Faroo und dem Nutzer kommt mit der Zusendung einer E-Mail-Bestätigung durch Faroo nach erfolgter Registrierung und Zustimmung zu diesen AGB zustande.

3.2            Alle Nutzer der Plattform sind verpflichtet, ihren richtigen Namen bzw. Firma zu nennen und auch sonst wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Benutzername und Passwort können unter Einhaltung der entsprechenden Komplexitätsanforderungen selbst gewählt werden. Um sich einzuloggen, sind die untenstehenden Angaben obligatorisch.

§  Vor- und Nachname und Geschäftsfirma (inkl. UID-Nummer sofern vorhanden)

§  Adresse des Unternehmens

§  Telefonnummer (keine Mehrwertdienstnummer)

§  gültige E-Mail-Adresse

§  bei natürlichen Personen das Geburtsdatum

§  für Mieter: das gewünschte Zahlungsmittel für die Bezahlung des Mietzinses bei einer Buchung

§  für Vermieter: das gewünschte Zahlungsmittel für die Nutzungsgebühr (Provision)

3.3            Der Plattformbetreiber ist ermächtigt, wenn nötig Auskünfte über Nutzer bei Dritten einzuholen, soweit sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.

3.4            Der Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und Plattformbetreiber ist abgeschlossen, sobald der Nutzer eine Bestätigung der Registrierung erhält.

3.5            Für die Nutzung der Plattform müssen die Nutzer mindestens 18 Jahre alt sein.

3.6            Der Plattformbetreiber behält sich vor, die Registrierung von Nutzern ohne Begründung abzulehnen.

 

4.           Angebote

4.1            Vermieter dürfen in Bezug auf das Angebot keine Gesetze verletzen.

4.2            Der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass die Vermietung des Mietobjekts keine Rechte Dritter verletzt, namentlich Eigentums- und Immaterialgüterrechte. Er hat, wenn nötig, die Erlaubnis von Dritten zur Vermietung des Mietobjekts einzuholen.

4.3             Der Vermieter ist verpflichtet, wahrheitsgemässe, nicht irreführende und nicht unlautere Angaben über das angebotene Mietobjekt zu machen und über die Einzelheiten der Zahlung und Miete vollständig zu informieren.

4.4            Es ist nicht erlaubt, Gegenstände zur Miete anzubieten, wenn das Angebot strafbar ist oder gegen die guten Sitten verstösst.

4.5            Das Angebot erfordert die Beschreibung von Mietobjekt (inklusive bewegliches Inventar), Nutzungsmöglichkeiten, Verfügbarkeiten, Kontaktmöglichkeit, Angaben zum Mietzins sowie Buchungsvorgang (inklusive Bezahlvorgang und Zahlungsmodalitäten). Mehrwertsteueroptierte Anbieter müssen deklarieren, dass die Mehrwertsteuer zum Preis hinzukommt.

                  Die Angebote sind in die geeignete Rubrik einzusetzen.

                  Fügt der Vermieter ein Foto des Mietobjekts hinzu, dürfen mit diesem keine Rechte Dritter, vor allem Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.

                  Kann das Objekt nicht mehr gemietet werden, muss es der Vermieter aus dem Angebot entfernen.

4.6            Das Angebot eines Gegenstandes darf keine Werbung für andere Produkte enthalten.

 

5.           Abschluss des Mietvertrages

5.1            Um einen (befristeten) Mietvertrag abzuschliessen, bucht bzw. bezahlt der Mieter das gewünschte vom Vermieter angebotene Mietobjekt für die entsprechende Dauer direkt über die Vermittlungsplattform. Der Mieter akzeptiert mit seiner Buchung die geltenden Konditionen, die während des Buchungsvorgangs angezeigt werden. Buchungen sind nur gültig, wenn der Vermieter die Anfrage angenommen hat. Um eine Buchung und damit den befristeten Mietvertrag rechtskräftig über die Plattform abzuschliessen, muss der Mieter den Mietzins an den Vermieter vorausbezahlen. Es liegt in der Verantwortung des Mieters sicherzustellen, dass die Zahlung pünktlich geleistet wird, die Zahlungsangaben korrekt sind und das Konto ausreichend gedeckt ist

5.2            Die Mietverträge werden ausschliesslich zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. Die Abwicklung und Aushandeln der Konditionen ist Sache des Vermieters und des Mieters. Der Plattformbetreiber schliesst selbst keine Mietverträge ab.

5.3            Der Vermieter ist berechtigt eine Sicherheitsleistung (Kaution, Haftpflichtversicherung) zu verlangen. Die Abwicklung und Bezahlung der Sicherheitsleistung erfolgen unabhängig von der Plattform.

5.4            Der Plattformbetreiber Faroo stellt als Dienstleistung zum (Miet-)Vertragsabschluss die technische Infrastruktur zur Bezahlung des Mietzinses zur Verfügung. Der rechtskräftige Mietvertrag kommt mit einer gültigen Buchung des vom Vermieter angebotenen Mietobjekts durch den Mieter zustande. Die gültige Buchung erfordert die (Voraus-)Zahlung des Mietzinses durch den Mieter über die Vermittlungsplattform.

5.5            Der Plattformbetreiber übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Interessenvertretung in Bezug auf die Erfüllung der durch diese Plattform zustande gekommenen Mietverträge, z.B. Haftung für die Mietobjekte, Zahlung des Mietzinses, Verfügbarkeit des Mietobjekts, Reinigung des Mietobjekts, Zustand des Mietobjekts usw.

5.6            Bei erfolgreicher Buchung bzw. Zustandekommen des befristeten Mietvertrags wird der Vermieter mit Angaben zur Kurzzeitmiete und zum Mieter benachrichtigt. Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung mit Angaben zum Mietvertrag und dem Vermieter. Der Mieter und Vermieter willigen ein, dass Ihre Nutzerdaten (sieh Ziffer 3.2) an den Vertragspartner übermittelt werden dürfen.

5.7            Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter können direkt über die Plattform erfolgen. Mails an Mieter oder Vermieter, die an den Plattformbetreiber geschickt werden, leitet dieser, aber nur, wenn dies ohne weiteren Aufwand möglich ist, an den Empfänger weiter mit den Angaben über den Absender. Für Verluste solcher Mails und Benachrichtigungen haftet der Plattformbetreiber nicht.

 

6.           Verpflichtungen von Plattformnutzern

6.1            Der Nutzer sorgt auf eigenen Kosten für die notwendigen Voraussetzungen für den Zugang zum Internet, allenfalls anderen Plattformen.

6.2            E-Mail, Benutzername und Passwort dürfen nur vom registrierten Kunden benutzt werden, dem sie zugehören. Der Benutzername ist sichtbar auf der Plattform. Der Nutzer ist in eigenem Interesse verpflichtet sein Passwort geheim zu halten. Der Nutzer kann das Passwort jederzeit ändern, aber er hat ein neues Passwort zu wählen, das nicht leicht zu ermitteln ist, z.B. keine Geburtsdaten und Namen von Familienmitgliedern.

6.3            Bei Verlust von Benutzernamen und Passwort oder bei Verdacht auf unbefugten Zugriff oder Missbrauch hat der Nutzer so rasch wie möglich den Kundendienst zu informieren und wenn möglich das Passwort zu ändern.

6.4            Dem Nutzer ist verboten, die Plattform rechtsmissbräuchlich zu nutzen und die Gesetze und/oder die Rechte Dritter zu verletzen.

6.5            Die Nutzer dürfen weder Werbung noch Spam an andere Nutzer der Plattform versenden.

6.6            Bestehen begründete Indizien für eine unautorisierte oder missbräuchliche Nutzung der Plattform, kann der Plattformbetreiber den Systemzugang des Nutzers ohne Ankündigung vorübergehend unterbrechen, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist.

6.7            Bei Pflichtverletzungen der Vertragspartner gemäss Ziffer 6.1 bis 6.5 und Ziffer 7 sowie beim Angebot unerlaubter Objekte/Gegenstände nach Ziffer 4.4 dieses Vertrages und Verletzung von Rechten Dritter nach Ziffer 4.2 dieses Vertrages hat der Plattformbetreiber das Recht, dem Nutzer den Plattformzugang sofort zu sperren und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Allfällige vorausbezahlte Gebühren (Provisionen) oder Mietzinse werden in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Der Nutzer haftet dem Plattformbetreiber für sämtlichen Aufwand und Schäden, die auf die Verletzung der Verpflichtungen zurückzuführen sind.

 

7.           Verhältnis Vermieter – Mieter

7.1            Faroo übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eingehalten werden. Dies liegt in der Verantwortung des Vermieters und des Mieters.

7.2            Solange keine Buchung vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, sein Angebot zu löschen und damit zurückzuziehen. Sobald eine Buchung vorliegt, ist der Vermieter an das Angebot bzw. den zustande gekommenen befristeten Mietvertrag gebunden.

7.3            Die Buchung kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske auf der entsprechenden Angebotsseite gültig erfolgen. Buchungen sind nur gültig, wenn der Vermieter die Anfrage angenommen hat und die Zahlung des Mietzinses erfolgt ist. Buchungen in anderer Form, insbesondere per E-Mail, sind nicht gültig und unbeachtlich.

7.4            Mit der Buchung eines Angebots stimmt der Mieter der Miete des angebotenen Mietobjektes zu den vom Vermieter festgelegten oder mit diesen individuell vereinbarten Konditionen (Zahlungsmodalitäten, Nutzungsmöglichkeiten, Sorgfaltspflicht, Reinigung des Mietobjekts etc.) zu.

                  Wird der Angebotsbeschrieb nach einer Buchung geändert und lässt diese Änderung das angebotene Mietobjekt nicht wertvoller erscheinen, so ist der Mieter berechtigt, seine Buchung zurückzunehmen.

                  Die allfällige Rückerstattung des Mietzinses erfolgt durch den Plattformbetreiber. Faroo ist berechtigt, den rückerstatteten Betrag beim Vermieter einzufordern.

7.5            Mit der Buchung des Mietobjektes kommt ohne weiteres ein befristet verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Buchungen bzw. Mietverträge sind nur gültig, wenn der Vermieter die Anfrage angenommen hat und die Zahlung des Mietzinses erfolgt ist.

                  Der Mieter ist an den Mietvertrag gebunden, solange er nicht vom Mietvertrag zurücktritt oder seine Buchung storniert.

7.6            Der Inhalt des abgeschlossenen befristeten Mietvertrags bestimmt sich nach der vom Vermieter aufgeführten Beschreibung des Mietobjekts und den von ihm festgelegten Bedingungen (inklusive Nutzungsmöglichkeiten, bewegliches Inventar, Verfügbarkeiten, Kontaktmöglichkeit und Mietzins), wie sie im Zeitpunkt der erfolgreichen Buchung auf der Angebotswebpage ersichtlich waren, sowie nach etwaigen Absprachen zwischen den Parteien vor dem Vertragsschluss. 

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter nach gültiger Buchung, die kurzzeitige Miete bzw. Nutzung des Mietobjekts (inkl. Inventar) für die gebuchte Zeit und das gebuchte Datum zu den ausgemachten Konditionen einzuräumen. 

Unzulässig und somit nicht Vertragsinhalt ist eine Überwälzung von Faroo-Gebühren durch den Vermieter auf den Mieter. 

7.7            Die Beschreibung des Angebots bzw. Mietobjekts ist Vertragsinhalt, d.h. der Vermieter sichert zu, dass das Mietobjekt die beschriebenen Eigenschaften aufweist und zur Nutzung verfügbar ist. Er sichert zudem zu, dass er berechtigt ist, über das Mietobjekt zu verfügen und dass keine Doppelnutzung in der betreffenden Zeitspanne vorliegt. Sollen bestimmte Angaben keine Zusicherung darstellen, hat dies der Vermieter klar und eindeutig zu vermerken. 

7.8            Gelten zur Zeit der Buchung keine abweichenden Bedingungen bzw. keine klar anderslautende Angebotsbeschreibung des Vermieters und haben sich die Parteien nicht anders abgesprochen, gilt bei Kurzzeitmietverträgen folgender Vertragsinhalt:

                  Die Vertragsparteien schliessen einen befristeten Mietvertrag ab. Der Vertrag ist unkündbar (Ausnahmen: Ziffer 7.10 – 7.12) und endet ohne weiteres an dem von den Vertragsparteien vereinbarten Termin.

                  Die Zahlung des Mietzinses erfolgt im Voraus und ist Bedingung für das Zustandekommen des befristeten Mietvertrags. Der Vermieter ist berechtigt eine Sicherheitsleistung (Kaution und oder eine Haftpflichtversicherung) zu verlangen. Das Abwickeln und Aushandeln weiterer Konditionen ist Sache der Vertragsparteien.

                  Der Vermieter haftet für Sachmängel, d.h. für nicht beschriebene Mängel, die den Gebrauch der Sache zur vorgesehenen Nutzung erheblich beeinträchtigen. Insbesondere haftet der Vermieter mangels klar anderslautender Beschreibung für die Funktionstüchtigkeit einer Sache.

Die Stornierungsrichtlinie und jegliche weiteren Richtlinien des jeweiligen Anbieters/Vermieters sind auf den Mietvertrag anwendbar und verbindlich für die Vertragsparteien (siehe Ziffer 7.12).

7.9            Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vollständig und termingerecht nachzukommen. 

Die Vertragsabwicklung ist Sache der Parteien; die Erfüllung (Abwicklung) des Geschäfts richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Dies gilt insbesondere auch für die Fälligkeit der einzelnen Vertragsleistungen.

7.10          Erbringt ein Nutzer seine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht, ist sein Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und seinerseits allfällige bereits erbrachte Leistungen zurückzuverlangen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner selbst die Leistungserbringung vereitelt hat.

 

8.           Zahlungsbedingungen

8.1            Für Mieter ist die Nutzung der Plattform kostenlos.

8.2             Für Vermieter ist das Einstellen von Angeboten auf der Plattform kostenlos.

8.3            Die Vermieter bezahlen dem Plattformbetreiber bei jedem über die Vermittlungsplattform faroo abgeschlossenen Mietvertrag eine Erfolgsprovision von 15 Prozent des Mietzinses.

8.4            Die Gebühr für die Vermittlung (Provision) wird direkt vom Mietzins abgezogen. Die Mieter können die Zahlung des Mietzinses via E-Banking oder via Kreditkarte bezahlen. Andere Zahlungsarten können durch faroo nach Bedarf eingeführt werden.

8.5         Die Höhe der Gebühren sowie die entsprechende Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen sind in diesen AGB geregelt. Faroo behält sich das Recht vor, die Gebührenhöhe für neue Angebote jederzeit anzupassen. Eine Löschung oder Änderung eines Angebots während seiner Laufdauer durch den Vermieter berechtigt diesen nicht zur Rückerstattung oder Reduktion der angefallenen Gebühren.

8.6         Jede Buchung wird separat und sofort bzw. nach Eingang der Bezahlung des Mietzinses abgerechnet. Es ist Sache des Mieters, dafür zu sorgen, dass der Mietzins via Plattform bezahlt ist. Allfällige Inkassomassnahmen muss der Vermieter in die Wege leiten. Faroo wird grundsätzlich kein Inkasso von ausstehenden Mietzinszahlungen vornehmen.

 

9.           Gewährleistung für die Dienstleistungen der Plattform

9.1            Der Plattformbetreiber garantiert sorgfältige Ausführung seiner Leistungen und verpflichtet sich, diese nach dem aktuellen technischen Standard auszuführen.

9.2            Die Haftung des Plattformbetreibers ist beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden zurückzuführen sind.

9.3            Die Nutzer sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, sodass der Plattformbetreiber nicht für einen ununterbrochenen Betrieb der Internetverbindung einsteht. Der Plattformbetreiber haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste sowie für Schäden als Folge von Betriebsunterbrüchen, es sei denn, diese würden durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht seitens der Mitarbeitenden verursacht.

9.4            Der Plattformbetreiber führt geplante Systemunterbrüche, z.B. Wartungsintervalle, wenn möglich zu Randzeiten durch. Er kann den Betrieb unterbrechen, wenn dies aus wichtigen Gründen notwendig ist, z.B. bei Störungen oder Gefahr von Missbrauch. Wenn möglich werden Informationen über Unterbrechungen auf der Webseite bekannt gegeben.

9.5            Der Plattformbetreiber haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Anbietern oder Drittunternehmen, mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.

9.6            Weiter haftet der Plattformbetreiber nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Nutzer oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel der Anbieter oder der Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Vertragspartners oder dessen Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

9.7            Der Plattformbetreiber informiert die Nutzer auf seiner Website über Risiken, z.B. Spams, die angeblich in seinem Namen verschickt werden, sowie Sicherheitsvorkehrungen.

9.8            Wenn die Nutzer Fehlleistungen der Internetverbindung bezüglich der Plattform feststellen, sollen sie diese so rasch wie möglich dem Kundendienst melden.

9.9            Faroo bearbeitet die von den Mitgliedern erhobenen Personendaten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung.

9.10          Der Plattformbetreiber garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Er verpflichtet sich, für Systeme, Programme usw., die ihm gehören und auf die er Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen.

9.11          Die Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass der Plattformbetreiber Daten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, registriert und im Rahmen der gesetzlichen Archivierungspflichten aufbewahrt und allenfalls zu statistischen Zwecken auswertet. Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, die Daten über die Nutzer nicht zu vertragsfremden Zwecken an Dritte weiterzugeben.

 

10.          Haftungsausschlüsse Faroo

10.1          Faroo haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige eigene Handlung von Faroo entstehen. Eine Haftung von Faroo für direkte Schäden bei leichtem Verschulden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von Faroo für indirekte Schäden oder für Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen.

10.2          Faroo haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte zeitweilige Nichtverfügbarkeit der Webseite, Ausfall einzelner oder sämtlicher Webseite-Funktionen oder Fehlfunktionen der Webseite/Vermittlungsplattform. Insbesondere haftet Faroo bei leichter Fahrlässigkeit nicht für technische Probleme, aufgrund derer Angebote oder Buchungen nicht, verspätet oder fehlerhaft angenommen oder verarbeitet werden. Faroo übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Übereinstimmung der Systemuhrzeit mit einer offiziell festgelegten Uhrzeit. Die Webseite von Faroo kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber Faroo erwachsen.

10.3          Faroo ist nicht zur Prüfung der Angebote, Bewertungen, und der sonstigen von den Nutzern auf der Vermittlungsplattform veröffentlichten Informationen verpflichtet und übernimmt insbesondere keinerlei Verantwortung für:

§  die wahrheitsgemässe und sonst korrekte Ausgestaltung von Angeboten

§  die Qualität, Sicherheit, Legalität oder Verfügbarkeit angebotener Mietobjekte

§  die Fähigkeit, die Befugnis und den Willen des einzelnen Mitglieds hinsichtlich Anbietens, Kauf, Lieferung, Bezahlung oder sonstiger Vertragserfüllung

§  die Korrektheit der Übersetzungen bei Benützung der automatischen Übersetzungsfunktion.

10.4          Faroo haftet insbesondere nicht für Schäden, die Nutzern oder Dritten durch das Verhalten von anderen Nutzern oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch der Vermittlungsplattform entstehen.

10.5          Faroo übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts von Webseiten, die über Links auf den Faroo-Webseiten erreichbar sind und schliesst jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus.

 

11.         Beendigung des Nutzungsvertrages

11.1          Die Beendigung des Nutzungsvertrages ist, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind, jederzeit durch eine Löschung möglich:

§  Der Nutzer bietet aktuell keine Mietobjekte auf Faroo an.

§  Der Nutzer hat keine offenen Buchungen/Mietverträge.

                  Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, ist die Kündigung ungültig. Der Kundendienst von Faroo bestätigt mit einem E-Mail die Kündigung und schliesst das entsprechende Konto. Allfällige abgegebene und erhaltene Bewertungen sowie „Fragen & Antworten“ eines Nutzers erscheinen auch nach dessen Kündigung des Nutzungsvertrages weiterhin auf Faroo.

11.2          Faroo ist berechtigt, einen Nutzer aus sachlichen Gründen, insbesondere bei Missachtung der AGB, jederzeit auszuschliessen (d.h. den Nutzungsvertrag zu kündigen), eine Nutzung zu verbieten oder eine Dienstleistung einzustellen, ohne dass dem betreffenden Mitglied hieraus Ansprüche gegenüber Faroo erwachsen. Faroo ist berechtigt, einen Nutzer vorübergehend zu sperren oder definitiv auszuschliessen, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass ein anderer bereits gesperrter oder ausgeschlossener Nutzer (wie z.B. Familienangehörige oder Hausgenossen) über dieses Konto Geschäfte abwickelt, oder wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Nutzer Rechte Dritter verletzt hat.

Erfolgsprovision zuzüglich allfälliger Mahnspesen und Umtriebsentschädigungen sind auch bei einem Ausschluss weiterhin geschuldet.

Allfällige abgegebene und erhaltene Bewertungen sowie „Fragen & Antworten“ eines Nutzers erscheinen auch nach der Beendigung der Mitgliedschaft weiterhin auf der Vermittlungsplattform.

Ausgeschlossene Nutzer haben kein Recht, sich ohne vorgängig eingeholtes Einverständnis von Faroo wieder als Nutzer anzumelden, sei es unter eigenem, sei es unter fremdem Namen. Widerhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit CHF 100.– in Rechnung gestellt.

11.3          Sollte der Plattformbetreiber den Service einstellen, verpflichtet er sich, dies den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen.

 

12.         Vertragsänderungen

12.1          Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, soweit sie schriftlich vereinbart werden.

12.2          Der Plattformbetreiber behält sich vor, die Gebühren (Provisionsansätze) sowie die AGB zu ändern. Die Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben und können ausgedruckt werden. Der Nutzer hat in diesem Fall das Recht, mit einer Frist von 14 Tagen nach der Mitteilung diesen Vertrag zu kündigen. Unterlässt er das, gilt das als Einverständnis, den Vertrag unter den neuen Bedingungen weiterzuführen.

 

13.         Salvatorische Klausel

13.1          Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

14.         Schlussbestimmungen

14.1          Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts angewendet.

14.3          Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB stehenden Streitigkeiten zwischen Faroo und einem (aktuellen oder ehemaligen) Nutzer unterstehen schweizerischem Recht. 

14.4          Gerichtsstand ist, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, Luzern, Schweiz.